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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht Erteilung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers.


Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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