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Daten der Handwerksrolle Übermittlung als Einzelauskunft


Volltext

Eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

- Antrag

- Berechtigtes Interesse


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen des berechtigten Interesses geprüft und bei dessen Vorliegen die Einzelauskunft erteilt.


Bearbeitungsdauer

unverzüglich


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

22.08.2019

Zuständigkeit

Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)

Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Potsdam
Adresse
Ahornstraße 18
14482 Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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