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Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens


Volltext

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Adresse
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig

Zuständige Mitarbeiter

Frau Barth

Herr Nichelmann


Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bad Belzig

Bitte beachten Sie den Hinweis zum Amtsblatt

und zu den amtlichen Bekanntmachungen.

 

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