Lärmaktionplan
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan (4. Stufe) der Stadt Bad Belzig
Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Brandenburg ist die Stadt Bad Belzig zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.10.2019 den Lärmaktionsplan 2018 beschlossen, welcher zur Berichterstattung gegenüber der EU-Kommission vorgelegt wurde. Der Lärmaktionsplan 2018 soll bis zum Jahre 2026 fortgeschrieben werden und bis dahin vorläufig weitergelten.
Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionsplanung angehört. Sie erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.
Hierzu wird als Grundlage der Lärmaktionsplan 2018 in der Beschlussfassung vom 22.08.2019 in der Zeit
vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.01.2025
öffentlich ausgelegt. Neben der Bereitstellung im Internet wird der Lärmaktionsplan 2018 in Papierform im Rathaus, Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig, Büro 403, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgestellt. Die Dienststunden sind wie folgt:
Montag 8.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Sie haben bis zum 03.01.2025 die Möglichkeit, sich schriftlich – entweder postalisch an Stadt Bad Belzig, Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig oder per E-Mail an – zum Lärmaktionsplan zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, werden diese bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes berücksichtigt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Lärmaktionsplan 2018 kann nachfolgend abgerufen werden:
Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig
November 2024