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Ein Abfallbehälter ist kein Allesfresser. Bitte vermeiden Sie Fehlwürfe!

02. 03. 2022

Es kommt immer wieder vor, dass in den Abfallbehältern nicht der richtige Abfall landet. Bei schwerwiegen-deren Fehlwürfen dürfen diese Tonnen laut Abfallentsorgungssatzung von unseren Müllwerkern stehen-gelassen werden. Es droht sogar ein Bußgeldverfahren. Nicht zuletzt erschwert ein hoher Störstoffanteil das Schließen von Stoffkreisläufen und erfordert einen höheren Reinigungs- und Reparaturaufwand, der wiederum den Gebührenhaushalt der Bürgerinnen und Bürger belastet.


Klassiche Fehlwürfe - und wie man es besser macht:

  1. Getränkekartons in der Papiertonne - diese gehören in die gelbe Tonne!;
  2. Bauschutt in der Restmülltonne - diesen bitte zum Wertstoffhof bringen!;
  3. Plastikfolie und weitere Kunststoffanteile sowie mineralische Katzenstreu und Hundekot in der Biotonne - derartiger Abfall gehört in den Restmüll!;
  4. Benutzte Einwegwindeln und Hygieneartikel in der Papiertonne - diese Abfälle gehören zum Restmüll!