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Verendet aufgefundene Wildschweine sind immer noch dem Veterinäramt zu melden und durch den Jagdausübungsberechtigten zu beproben

06. 08. 2021

Aus gegebenen Anlass verweisen wir auf die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) vom 07. Oktober 2020. Diese ist nach wie vor gültig.

 

Die Jagdausübungsberechtigten des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind weiterhin verpflichtet, jedes verendet aufgefundene Wildschwein dem Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sofort anzuzeigen. Dies kann auch digital geschehen – der Fachdienst hat dazu eine Mailadresse eingerichtet:

Zudem ist von jedem Kadaver ein Bluttupfer zu entnehmen und einzusenden. Sollte der Verwesungszustand des Kadavers soweit fortgeschritten sein, dass eine Blutprobenentnahme nicht möglich ist, kann ein größerer Knochen als Probe eingesandt werden.
Um einen möglichen Seucheneintrag frühzeitig zu erkennen, ist es unerlässlich, dass jeder Kadaver, egal ob Fall- oder Unfallwild, gemeldet und beprobt wird. Diese Tiere gelten als sogenannte „Indikatortiere“.

 

Die Meldung (inkl. der GPS-Daten des Fundortes) und die Beprobung wird pro Schwarzwild mit 50 € prämiert. Soweit Verkehrssicherungspflichten nicht entgegenstehen, kann der beprobte Schwarzwildkadaver am Fundort verbleiben.
Die Jagdausübungsberechtigten können weiterhin Material zur Beprobung an den Landkreisstandorten in Bad Belzig, Brandenburg an der Havel und Teltow beziehen.

 

Derzeit grassiert die ASP in den odernahmen Landkreisen. Es wurden bereits 1423 Wildschweine in Brandenburg positiv auf das Virus getestet (Stand 04.08.2021).

Bei Fragen zur Meldung oder zur Beprobung wenden Sie sich bitte an oder 033841/ 91333.