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***Wenn niemand in den Laden darf, kommt der Laden eben an die frische Luft ***

19. 03. 2021

Jetzt daran denken: Antrag auf Erlaubnis stellen, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (§46 (1) Nr. 9 StVO)


Das schöne Wetter kommt manchmal schneller als erwartet. Wie gern würde man schnell die Stühle vor das eigene Lokal stellen, um Passanten zu bewirten, Blumen auch außerhalb des Geschäftes anbieten, die Kleiderstange mit Sonderangeboten einfach vor die Tür stellen.

Auch wenn es die aktuelle Umgangsverordnung so noch nicht vorsieht, möchte die Stadt Bad Belzig alle Gewerbetreibenden darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, vor dem eigenen Geschäft einen sogenannten „Schankvorgarten“ einzurichten. Diese etwas bürokratische Bezeichnung bedeutet nichts weiter,

als dass jeder vor seinem Geschäft einen kleinen Verkaufsstand aufstellen, Waren präsentieren oder Stühle und Tische vor das eigene Lädchen stellen darf. Natürlich nicht einfach so und jeder, wie er will, sondern nach vorheriger Beantragung, Prüfung und anschließender Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag ist ein Lageplan bzw. eine Skizze beizufügen, woraus ersichtlich wird, wie breit und lang der beabsichtigte Schankgarten sein soll, wo und wie groß der Gehweg und die Fahrbahn sind, ob und wieviel Stühle und Tische, Sonnenschirme, Blumenkübel u.Ä.  aufgestellt werden sollen.
Der Plan muss nicht professionell sein, sollte jedoch alle erforderlichen Angaben enthalten. Ebenfalls enthalten sein muss die Angabe, wie lange der Antragsteller beabsichtigt, den Schankgarten zu betreiben.

 

Sollte bereits eine Erlaubnis vorliegen und der Antragsteller möchte seine Angebotsfläche erweitern, so ist dies ebenfalls bei der Straßenverkehrsbehörde unter Kenntlichmachung auf einer Lageskizze zu beantragen.


Das Antragsformular finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

 

Den Antrag reichen Sie bitte unter ein.

 

Eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen sollten Sie einkalkulieren! Beachten Sie bitte, dass die Behörde anhand Ihrer Unterlagen eine Entscheidung fällen muss. Je detaillierter, desto besser!

 

Sollten Sie vorab Fragen haben, kontaktieren Sie auch gern die Wirtschaftsförderin der Stadt Bad Belzig,

Frau Berger, unter der Telefonnummer: 033841 / 94803.