Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
Volltext
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie der zuständigen Stelle den Abschluss eines Landpachtvertrages melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle bei der Prüfung folgende Bedingungen fest, kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben:
• der geschlossene Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
• hierdurch erfolgt eine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
• der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den hierzu berechtigten Pächter erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
- §§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- §§ 585 ff. Landpachtvertrag - Bürgerliches Gesetzbuch – (BGB)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsabschluss"
- abgeschlossener schriftlicher Landpachtvertrag in Kopie oder
- im Falle eines mündlich abgeschlossenen Landpachtvertrages: die inhaltliche Mitteilung
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Landpachtvertag abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch den Landpachtvertrag
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land,
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung oder
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis bewirken.
Es liegt ein abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. Es müssen Angaben zu Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit und Pachtpreis gemacht werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
keine
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Fristen
- Anzeigefrist: Sie müssen den Landpachtvertrag einen Monat nach Abschluss der zuständigen Stelle melden.
Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
17.07.2023Zuständige Stelle
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3