Bebauungsplan Nr. 36 "Feuerwehrgerätehaus" und 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
4. Änderung des Flächennutzungsplanes für den BP Nr. 36
Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 22. April 2022 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt. Gemäß § 4 a (4) BauGB ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Sie finden hier die digitale Planfassung in Text- und Kartenform. Ziel der Bauleitplanung ist die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 02. Mai bis einschließlich 10. Juni 2022 statt.
Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.
Nachstehend können die Dokumente zum Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes abgerufen werden:
-> alle Dokumente zur 4. Änderung des FNP als ZIP-Datei
-> Bekanntmachung der Stadt Bad Belzig zur Beteiligung der Öffentlichkeit
-> Planzeichnung der 4. Änderung des FNP (Stand Januar 2022)
-> Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 27.05.2019
-> Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 29.05.2019
-> Stellungnahme des Landesbetrieb Forst vom 13.05.2019
-> Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 28.05.2019
Bebauungsplan Nr. 36 "Feuerwehrgerätehaus" an der
Brandenburger Straße / Friedrich-Ebert-Ring
Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 22. April 2022 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt. Gemäß § 4 a (4) BauGB ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Sie finden hier die digitale Planfassung in Text- und Kartenform. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit findet vom 02. Mai bis einschließlich 10. Juni 2022 statt.
Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.
Nachstehend können die Dokumente zum Entwurf des BP Nr. 36 "Feuerwehrgerätehaus" an der Brandenburger Straße / Friedrich-Ebert-Ring abgerufen werden:
-> Bekanntmachung der Stadt Bad Belzig zur Beteiligung der Öffentlichkeit
-> Planzeichnung des BP Nr. 36 "Feuerwehrgerätehaus" (Stand Januar 2022)
-> Lärmimmissionsprognose vom 15.07.2021
-> Überprüfung des Biotopbestandes vom 16.07.2018
-> Stellungnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 28.05.2019
-> Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 29.05.2019
-> Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 19.01.2021
-> Stellungnahme des Landesbetrieb Forst vom 13.05.2019
-> Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 28.05.2019
-> Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenwesen vom 06.06.2019
-> Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes vom 23.04.2019
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April 2022