Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Übergeordnete Einheit: Bundesministerium der Finanzen (BMF)Kontaktdaten
| Anschrift: | Adresse Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt(Anschrift Bonn)Postanschrift Postfach:1253 53002 Bonn, StadtAdresse Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main(Anschrift Frankfurt am Main)Postanschrift Postfach:500154 60306 Frankfurt am Main |
| Telefon: | +49 228 4108-0 |
| Telefax: | +49 228 4108-1550 |
| E-Mail: |
(allgemein) (mit qualifizierter elektronischer Signatur) (speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder) |
| Homepage: | Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) |
Angebotene Dienstleistungen
- Feststellung der Unbedenklichkeit neuer oder veränderter Versicherungsbedingungen von Pensionskassen
- Genehmigung der Einführung eines technischen Geschäftsplan bei einer regulierten Pensionskasse oder Genehmigung der Änderung eines technischen Geschäftsplans beantragen
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Absicht der Bestellung eines Geschäftsleiters oder die Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans informieren
- Erlaubnis für Finanzdienstleister beantragen
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
- Beschwerde gegen Finanzdienstleister einlegen
- Als Versicherungsunternehmen die Bestellung eines Verwaltungs- oder Aufsichtsratsmitglieds melden
- Neu bestellte gesetzliche oder satzungsmäßige Vertretung sowie persönlich haftende Gesellschafter im Zuge einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut melden
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über den Vollzug, die Aufgabe oder die Änderung der Absicht zur Bestellung einer Person für die Geschäftsleitung oder der Ermächtigung einer Person zur Einzelvertretung informieren
- Genehmigung beantragen für Änderung technischer Geschäftspläne für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen worden sind
- Zugang beantragen, um Prospekte zu Wertpapieren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzureichen
- Absicht anzeigen, eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter einer Kapitalverwaltungsgesellschaft zu bestellen
- Beschwerden rund um das Thema Basiskonto, Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz einreichen
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete Unternehmensbeteiligungen von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
- Als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Kreditinstituts Nebentätigkeiten anzeigen
- Die Deutsche Bundesbank und die BaFin über neue, veränderte oder beendete bedeutende Beteiligungen an Banken und Finanzdienstleistungsinstituten informieren
- Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor nach KWG, ZAG, VAG, KMAG, KrZwMG oder KAGB prüfen lassen
- Erlaubnispflicht für Unternehmen im Finanzsektor feststellen
- Anlagebedingungen für neu eingerichtete Investmentfonds genehmigen lassen
- Genehmigung für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Versicherungsbedingungen von Pensionskassen beantragen
- Genehmigung erhalten, um die Verwaltung eines inländischen Sondervermögens zu übertragen
- Wahl und Wechsel von Verwahrstellen genehmigen lassen
- Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
- Vertrieb von europäischen alternativen Investmentfonds oder Spezialfonds einer inländischen Kapitalverwaltungsgesellschaft an semi-professionelle oder professionelle Anlegerinnen und Anleger in Deutschland anzeigen
- Bescheinigung über genehmigte Verwahrstelle für das Grundbuchamt beantragen
- Vertrieb von inländischen Publikums-AIF in Deutschland anzeigen
- Als Kapitalverwaltungsgesellschaft die Auslagerung von Aufgaben mitteilen
- Änderungen an den Anlagebedingungen von Investmentfonds genehmigen lassen
- Beschwerde gegen Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einreichen
- Neue oder ausscheidende Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder von Vermögensverwaltungsgesellschaften der BaFin melden