Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5"

Geltungsbereich

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 16.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5" beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Baurechtschaffung für einen großflächigen Einzelhandelsmarkt. 

 

Nachstehend können die Beschlussvorlage und die Bekanntmachung abgerufen werden:

-> Beschlussvorlage BP 44 - Aufstellunsgbeschluss

-> Bekanntmachung der Beschlüsse der SVV vom 16.06.2025

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5" findet in der Zeit vom 21.09.2026 bis einschließlich 23.10.2026 statt. Stellungnahmen können schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bad Belzig, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, vorgebracht werden.

 

Nachstehend können die planungsrelevanten Dokumente des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 44 "Erneuerung des Lidl-Standortes Brücker Landstraße 5" abgerufen werden:

-> Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung

-> Vorentwurf der Planzeichnung (08/2026)

-> Vorentwurf der Begründung mit Umweltbericht (08/2026)

-> Informationen zum Datenschutz

 

Während der Auslegungsfrist wird den Interessierten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es können Stellungnahmen zum Vorentwurf von jedermann geltend gemacht werden. Nicht fristegrecht abgegebenen Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Post- und Hausanschrift: 

Stadt Bad Belzig

FB Stadtentwicklung und Bauen

Wiesenburger Straße 6

14806 Bad Belzig

E-Mail:

 

 

Stadtverwaltung Bad Belzig

September 2026