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Bebauungsplan Nr. 34 "REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig"


Bebauungsplan Nr. 34 „REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig“

 

Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 18. Februar 2022 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt. Gemäß § 4 a (4) BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Sie finden hier die Entwürfe der digitalen Planfassung in Text und Karte.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines REWE-Marktes zu schaffen.

 

-> Bekanntmachung Stadt Bad Belzig zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

-> Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 "REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig"

-> Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 "REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig" (Plan in A3)

-> Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 "REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig" (Text in A3)

-> Begründung zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 "REWE-Markt Brücker Landstraße - Bad Belzig"

-> Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

-> Biotop- und Nutzungstypen

-> Grünordnungsplan

-> Konflikte

-> Vorhaben-und Erschließungsplan - Lageplan

-> Vorhaben-und Erschließungsplan - objektbezogener Lageplan

-> Vorhaben-und Erschließungsplan - Regenwasserkonzept

-> bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (Landkreis PM, Landesamt für Umwelt, Landesbetrieb Forst, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR)

-> Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

 

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