Bebauungsplan Nr. 14.1 „HeilOrt Bad Belzig“

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig hat in ihrer Sitzung am 16.03.2020 den Bebauungsplan Nr. 14.1 "HeilOrt Bad Belzig" als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt mit Datum vom 17.04.2020 in Kraft.

-> Öffentliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 14. 1 "HeilOrt Bad Belzig"

 

Die Planzeichnung mit der zugehörigen Begründung und weitere planungsrelevante Dokumente können nachfolgend abgerufen werden:

 

-> Planzeichnung zum B-Plan Nr. 14.1 "HeilOrt Bad Belzig"

-> Begründung zum B-Plan Nr. 14.1 "HeilOrt Bad Belzig"

-> Zusammenfassende Erklärung gem. 10a Abs. 1 BauGB

-> Umweltbericht (Textteil)

-> Umweltbericht (Kartenteil)

-> Artenschutzrechtliches Gutachten

 

 

 


 

Flächennutzungsplan

 

Im Amtsblatt für die Stadt Bad Belzig vom 25. November 2019 wurde der Öffentlichkeit der offizielle Zugang zur genannten Planung angezeigt.

Gemäß § 4 a (4) BauGB ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen.

Sie finden hier die digitale Planfassung in Text und Karte.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines urbanen Gebietes (besondere Form des Mischgebietes).

 

2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den zweiten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 14.1 „HeilOrt Bad Belzig“

Die Begründung gehört untrennbar zum Bauleitplan. „In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen zu ermitteln und darzulegen.“ (§ 2a BauGB)

 

 

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

Dezember 2020