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Bebauungsplan Nr. 22.2 "Wohnen südlich Hotel an der SteinThermeBelzig"

 

Der Bebauungsplan ist rechtskräftig. Sie finden hier die digitale Planfassung in Text und Karte.

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung von Wohnbebauung an Stelle von Ferienhausbebauung.

Die Begründung gehört untrennbar zum Bebauungsplan. In ihr werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen dargestellt.


-> Planzeichnung zum Bebauungsplan Nr. 22.1 "Hotel an der SteinThermeBelzig"

-> Begründung zum Bebauungsplan Nr. 22.1 "Hotel an der SteinThermeBelzig"

 


Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

 

Februar 2022

 

 

 

 

 

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