Bebauungsplan Nr. 10.1 „An der Brücker Landstraße“ Stadt Bad Belzig

Bebauungsplan Nr. 10.1 „An der Brücker Landstraße“ Stadt Bad Belzig

Die Satzung ist rechtskräftig.

Sie finden hier die digitale Planfassung in Text und Karte.
Alle Teile der Planungen können Sie am Bildschirm aufrufen und auch auf Ihrem Drucker ausdrucken.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung gewerblicher Bauflächen.

 

 

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 10.1 „An der Brücker Landstraße“ Stadt Bad Belzig

Die Begründung gehört untrennbar zum Bauleitplan. „In ihr sind entsprechend dem Stand des Verfahrens die Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen zu ermitteln und darzulegen.“ (§ 2a BauGB)

Ihre Stadtverwaltung Bad Belzig

November 2015