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Öffnung der Außenbereiche von Gaststätten ab 21.05.2021

12. 05. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Gewerbetreibenden,

 

gem. § 10 Abs. 4 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) dürfen Gaststätten ab dem 21.05.2021 unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln die Außenbereiche wieder öffnen.

 

Dies gilt nur, wenn in unserem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Der aktuelle Inzidenzwert ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit heutigem Stand bei 60,0.

 

Unter § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 4 Nr. 1-5 der 7. SARS CoV-2-EindV finden Sie u.a. die aktuellen einzuhaltenden Hygieneregeln.

Zur besseren Umsetzung der Hygieneregeln finden Sie auch weitere Empfehlungen auf der Internetseite des Vereins Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) unter https://www.dehoga-corona.de.

 

Die Zuständigkeiten anderer Behörden aufgrund sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften bleiben unberührt. Weitere erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum) sind von den Gewerbetreibenden einzuholen.

 

Hinweis: Die aktuelle SARS-CoV-2-EindV finden Sie auch weiter unten auf unserer Homepage.

 

Stadt Bad Belzig