Öffnung der Außenbereiche von Gaststätten ab 21.05.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gewerbetreibenden,
gem. § 10 Abs. 4 der aktuellen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) dürfen Gaststätten ab dem 21.05.2021 unter Einhaltung aller Abstands- und Hygieneregeln die Außenbereiche wieder öffnen.
Dies gilt nur, wenn in unserem Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Der aktuelle Inzidenzwert ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark mit heutigem Stand bei 60,0.
Unter § 10 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 sowie Abs. 4 Nr. 1-5 der 7. SARS CoV-2-EindV finden Sie u.a. die aktuellen einzuhaltenden Hygieneregeln.
Zur besseren Umsetzung der Hygieneregeln finden Sie auch weitere Empfehlungen auf der Internetseite des Vereins Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) unter https://www.dehoga-corona.de.
Die Zuständigkeiten anderer Behörden aufgrund sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften bleiben unberührt. Weitere erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Sondernutzungserlaubnis im öffentlichen Verkehrsraum) sind von den Gewerbetreibenden einzuholen.
Hinweis: Die aktuelle SARS-CoV-2-EindV finden Sie auch weiter unten auf unserer Homepage.
Stadt Bad Belzig