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Information zum Besucherverkehr und Terminen in der Kreisverwaltung

14. 07. 2020

 

Seit März 2020 befindet sich die Kreisverwaltung bedingt durch die Corona-

Pandemie nicht im Normalbetrieb. Der Besucherverkehr wurde stark eingeschränkt,

viele Beschäftigte waren bzw. sind nach wie vor im Homeoffice tätig und es gelten

besondere Arbeitsschutzstandards.

Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten der Kreisverwaltung sowie der Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung hat nach wie vor Priorität. Gesetzliche Grundlage ist die momentan gültige Eindämmungs- bzw. Umgangsverordnung des Landes Brandenburg
 

Der Zugang zu den Dienstgebäuden der Kreisverwaltung ist für Besucherinnen und Besucher wieder möglich. Gewisse Beschränkungen bleiben allerdings bestehen.
Besucherinnen und Besucher können Termine in den Dienstgebäuden der

Kreisverwaltung bis auf weiteres nur nach Voranmeldung wahrnehmen.
 In dringenden Fällen können Sie telefonische Anmeldungen auch für denselben Tag

vereinbaren.

Die Terminbestätigung ist weiterhin beim Betreten des Gebäudes vorzulegen.

Besucherinnen und Besucher haben sich in einen Anmeldebogen einzutragen und Namen sowie Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse anzugeben.
Der Anmeldebogen wird 30 Tage lang im Fachdienst Gesundheit aufbewahrt und dann vernichtet.

Besucherinnen und Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Besuches der Kreisverwaltung tragen.

 
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