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Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Potsdam-Mittelmark / Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab 11.04.2021 aufgehoben

09. 04. 2021

Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg

(SARS-CoV-2-EindV) in Potsdam-Mittelmark ab dem 11.04.2021 wieder aufgehoben

 

Aufgrund der unter 100 gesunkenen Inzidenzwerte des Landkreises am 10. bis 12. Tage der am 26.03.2021 bekannt gemachten vierzehntätigen Einschränkungen gemäß § 26 der 7. SARS-CoV-2-EindV, sind diese am 10.04.2021 nach 24:00 Uhr wieder aufgehoben. Das betrifft die §§ 4, 7, 8, 12 sowie 23.

 

Hier die Schritte, die diese Aufhebung erklären:
Am 25.03.2021 war der Wert von 100 zum dritten Mal in Folge überschritten.
Am 26.03.2021 erfolgte die Bekanntmachung.
Der 27.03.2021 war der erste Tag der Anordnung.
Der 05. bis 07.04.2021 waren die 10. – 12. Tage, an denen der Inzidenz-Wert unter 100 lag.

 

Mit Ablauf des Tages, der auf den 14. Tag der Anordnung folgt, sind die Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV beendet.
Dies ist Samstag, 10.04.2021, 24:00 Uhr.

 

Ab dem 11.04.2021, 00:00 Uhr, gelten wieder § 4 Absatz 1 Halbsatz 1 (gemeinsamer Aufenthalt im öffentlichen Raum), § 7 Absatz 1 Halbsatz 1 (Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter), § 7 Absatz 5 Halbsatz 1 (Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften), § 8 Absatz 1 (Betreibung von Verkaufsstellen des Einzelhandels auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzeptes), § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 (Individualsport), § 23 Absatz 1 (Öffnung von Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken auf Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts).
Die übrigen Regelungen der 7. SARS-CoV-2-EindV gelten unverändert weiter.

 

Rein vorsorglich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Einschränkungen des § 26 Abs. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV automatisch in Kraft treten, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 100 wieder überschritten wird.

 
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