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Elterninformation zur Notbetreuung ab 04.01.2021

22. 12. 2020

Liebe Eltern,

im Rahmen der aktuellen Maßnahmen zur dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 15. Dezember 2020 geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2020 wird nach § 17 Abs. 6 i.V.m. § 18 Abs. 5 bis 7 in der Stadt Bad Belzig eine Notbetreuung für schulpflichtige Kinder und Hortkinder der 1. bis 4. Klasse ab 04.01.2021 vorgehalten.

 

Achtung: Für die Kinder der 1. bis 4. Jahrgangsstufe wird nur eine Notbetreuung für die Kinder gewährleistet:
1. die aus Gründen der Wahrnehmung des Kindeswohls zu betreuen sind oder
2. deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sind und eine häusliche

    oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisieren können.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/3__sars_cov_2_eindv.

Kinder der 5. und 6. Jahrgangsstufe haben nur einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.

Um schnellstmöglich den Bedarf für eine Notbetreuung erfassen und bescheiden zu können, benötigen wir Ihre Mitwirkung.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf mit dem Vordruck „Antrag auf Notbetreuung“ (diesen finden Sie auf der Homepage der Stadt Bad Belzig) per E-Mail an: oder an die Postadresse: Stadtverwaltung Bad Belzig, Bürgerservice, Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig bis zum 29.12.2020.

Sie werden anschließend von uns benachrichtigt, inwieweit nach den geltenden Regelungen Ihrem Bedarf entsprochen werden kann.

Ich bedanke mich für Ihre Mitwirkung und Unterstützung.


Mit freundlichen Grüßen

 

Roland Leisegang
Bürgermeister

 
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