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Ausgewählte Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 16. März 2020

17. 03. 2020
  • Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Bad Belzig mit dem Haushaltsplan und den erforderlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020.
  • Gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) beschließt die Stadtverordnetenversammlung Bad Belzig den Bebauungsplan Nr. 14.1 „HeilOrt Bad Belzig“ in der Fassung vom 06.01.2020 bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil als Satzung. Der Begründung wird zugestimmt.
  • Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 40 „Wohnprojekt Fläming“ zur dauerhaften Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 8, 11, 12, 13, 305 und 306 (sämtliche teilweise) der Flur 9, Gemarkung Belzig. Das Planverfahren wird im Regelverfahren geführt.
  • Dem Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gutshof Lübnitz“, OT Lübnitz (Fassung vom 22.01.2020) wird zugestimmt. Die Planung erfolgt im Regelverfahren und ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
  • Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24.1 „Wohngebiet Friedrich-Engels- Straße“ mit Begründung wird zugestimmt. Die Planung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß BauGB § 13 b und soll im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
  • Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wohnen Am Weinberg“ und der Begründung in der Fassung vom November 2019 wird zugestimmt. Die Planung erfolgt gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren. Die Planunterlagen mit den Ergebnissen der artenschutzfachlichen Prüfung vom 15.09.2019, der Immissionsprognose vom 13.06.2019 und der Geruchsimmissionsprognose vom 30.04.2019 sind öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.
  • Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Beschluss, den Aufstellungsbeschluss vom 21.10.2019 für den Bebauungsplan Nr. 18 „Verwaltung am Papendorfer Weg“ um folgende Flurstücke zu erweitern: Flur 11, Flurstück 492, 484 und 479.
  • Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Belzig fasst den Beschluss für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan Nr. 1.4 „Gewerbegebiet Ernährungswirtschaft“ aufzustellen um langfristig einen Standort für die Ansiedlungen von Einrichtungen der produzierenden und verarbeitenden Ernährungswirtschaft sowie Einrichtungen der Forschung und Entwicklung zu sichern. Der Geltungsbereich grenzt im Norden an eine Ackerfläche, im Osten und Süden an den Gewerbepark Seedoche und im Westen an Gartenflächen, sowie die örtliche Kläranlage an. Folgende Grundstücke sind betroffen: Gemarkung Belzig, Flur 6, Flurstücke 249/3, 248/3, 248/2, 247/2, 246/1, 244 (sämtliche Flurstücke nur teilweise).
  • Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Reprädikatisierung als Thermalsoleheilbad zu beantragen.