Bauantragsberatung
Allgemeine Informationen
Nach der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) unterliegen sämtliche baulichen Veränderungen an Gebäuden und baulichen Anlagen der Genehmigungspflicht. Hiervon sind alle Maßnahmen und Vorhaben ausgenommen, die in § 61 BbgBO aufgeführt sind.
Bauanträge sind beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, FB 4, Technische Bauaufsicht formgebunden nach der Brandenburgischen Bauvorlageverordnung einzureichen.
Die Stadt Bad Belzig wird im Genehmigungsverfahren nach § 36 BauGB einbezogen.
Zur Vorbereitung von Bauvorhaben können sich die Bauherren für eine Beratung oder Abstimmungen an die Bauverwaltung der Stadt Bad Belzig wenden. Diese Beratung ist nicht rechtsverbindlich und kann keine förmliche Bauvoranfrage ersetzen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Stadtentwicklung / BauenWiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig

Herr Schulze
Zimmer 403
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig (033841) 94704
(033841) 9466704