Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister
Allgemeine Informationen
Antrag auf Erteilung eines
- persönlichen Führungszeugnisses
- behördlichen Führungszeugnisses
- erweiterten Führungszeugnisses
- europäischen Führungszeugnisses
aus dem Bundeszentralregister
Jeder Person, die Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Bad Belzig und das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird gemäß § 30 BZRG auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt. Dieses kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage einer deutschen Behörde erteilt werden.
Welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen, teilt Ihnen derjenige mit, der das Führungszeugnis von Ihnen verlangt.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde zu beantragen.
Mit dem elektronischen Personalausweis kann die Antragstellung auch Online direkt beim Bundesamt für Justiz erfolgen.
Personen, die von der Meldepflicht befreit oder ohne festen Wohnsitz sind, können ihren Führungszeugnisantrag bei der Meldebehörde stellen, in deren Bezirk sie sich gewöhnlich aufhalten.
Für Minderjährige können auch deren gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen.
Die gesetzlichen Vertreter sind normalerweise die Eltern.
Das Führungszeugnis wird durch das Bundesamt für Justiz ausgestellt.
Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz nur an die antragstellende Person.
Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der deutschen Behörde wird der betreffenden Behörde durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.
Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 2 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist dem Antrag eine schriftliche Aufforderung beizulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen.
Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn diese benötigt wird für
- die persönliche Eignung nach § 72 Achten Buches Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe
- eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Beauftragung
- Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder
- eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird
Angehörige anderer EU- Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis.
Europäische Führungszeugnisse erhalten auch Strafregister- Einträge aus Ihrem Heimatland.
Rechtsgrundlagen
§30 - §30c Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Für ein behördliches Führungszeugnis:
- Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
- Für ein erweitertes Führungszeugnis:
- Schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle
Kosten
- Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 € zu entrichten.
Zahlungsart:
- Barzahlung
- EC Kartenzahlung
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 3
14806 Bad Belzig

Frau Jehserick
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94299
Frau Schäfer
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94499
Frau Barth
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94299
Herr Nichelmann
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94499