Anmelden eines Hauptwohnsitzes
Allgemeine Informationen
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in Bad Belzig nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Der Meldeschein muss dann nur von einer volljährigen einziehenden Person unterschrieben sein.
Wenn der Meldeschein vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, kann jemand mit der Anmeldung beauftragt werden (nur mit Ausweis und Reisepass aller meldepflichtigen Personen). Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen. Wird ein minderjähriger Einwohner, der bisher mit beiden Eltern in einer Hauptwohnung gelebt hat, von einem Elternteil in eine neue Hauptwohnung oder in eine neue Nebenwohnung umgemeldet, ohne dass der andere sorgeberechtigte Elternteil sich entsprechend ummeldet, benötigt die Meldebehörde vorab das Einverständnis des anderen Elternteils.
Falls das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur bei einem Elternteil liegt, muss ein Sorgerechtsbeschluss, eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelschwerpunkt des Kindes vorgelegt werden.
Für Personen die sonst im Ausland wohnen und nicht im Inland gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach dem Ablauf von 3 Monaten.
Wer in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort erzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.
Für Binnenschiffer und Seeleute, Soldaten und ähnlichen Dienstverhältnissen, sind gesonderte Regelungen zu beachten.
Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung einschließt, haben für die Pflegepersonen und Betreuten die Meldepflichten zu erfüllen.
Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Alle Wohnungsgeber sind seit dem 1.November 2015 verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (z.B. Wegzug ins Ausland) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger bei der Anmeldung/Ummeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.
- vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein, bei persönlichem Erscheinen nicht nötig
- Personalausweis und/ oder Reisepass
- alle Dokumente (z.B. Kinderausweise, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- bei ausländischen Personen der Pass oder Passersatzpapiere
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
-
ggf. bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Sorgerechtsbeschluss oder
- eine familiengerichtliche Entscheidung über die Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht oder
- eine schriftliche Vereinbarung der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes
Kosten
- keine
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 3
14806 Bad Belzig

Frau Jehserick
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94299
Frau Schäfer
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94499
Frau Barth
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94299
Herr Nichelmann
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig (033841) 94200
(033841) 94499
Formulare
Formular zur Anmeldung eines Hauptwohnsitzes
Onlinevoranmeldung eines Umzuges
Onlinevoranmeldung eines Zuzuges