Antrag auf Kostenübernahme und Rechtsanspruchsprüfung für die Betreuung in einer Kindertagesstätte
Allgemeine Informationen
Entsprechend des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg haben alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf mindestens 6 Stunden Betreuung pro Tag. Für Schulkinder bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe besteht ein Rechtsanspruch auf mindestens 4 Stunden täglicher Betreuung. Der Kernrechtsanspruch ist unabhängig von etwaiger Berufstätigkeit etc. der Eltern.
Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr und Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe haben nur dann einen Rechtsanspruch, wenn die familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf die Tagesbetreuung erforderlich macht.
Gleiches gilt für eine erhöhte Betreuungszeit.
Der über den Kernrechtsanspruch hinaus gehende Betreuungsbedarf muss begründet werden.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
BürgerserviceWiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig

Frau Schneider
Zimmer 106
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig (033841) 94312
(033841) 9466312
Frau Mach
Zimmer 205
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig (033841) 94311
(033841) 9466311
Formulare
Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb des Landkreises Potsdam- Mittelmark und Rechtsanspruchsprüfung
Antrag auf Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertagesstätte außerhalb der Wohnortgemeinde, aber innerhalb des Landkreises Potsdam-Mittelmark gemäß § 16 KitaG Land Brandenburg in aktueller
Antrag auf Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertagesstätte in freier Trägerschaft
Bescheinigung zur Rechtsanspruchsprüfung auf Tagesbetreuung
Information zum Rechtsanspruch