Projektförderung auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beantragen


Volltext

Das Bundeskabinett hat am 28. Juni 2016 den zweiten Nationalen Aktionsplan (NAP 2.0) zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verabschiedet. Er ist die Weiterentwicklung des ersten Nationalen Aktionsplanes (NAP 1.0) aus dem Jahr 2011. Der NAP wird seit 2016 fortgeschrieben und kontinuierlich um Maßnahmen ergänzt. Mit dem NAP fördert die Bundesregierung bundesweit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch gezielte Maßnahmen. Er soll dazu beitragen, Inklusion in allen Lebensbereichen als grundlegendes Prinzip zu verankern.

Ziel des NAP 2.0 ist es, durch rechtliche Änderungen, Förderprogramme, Forschungsprojekte und Veranstaltungen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzubringen und ein breiteres Bewusstsein für mehr Inklusion und Barrierefreiheit zu schaffen.

Der NAP hat 13 Handlungsfelder:

Folgende 7 Themen betreffen alle Handlungsfelder:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert auf der Grundlage des NAP 2.0 innovative Modellvorhaben zur Umsetzung der UN-BRK.

Ihr Modellvorhaben kann gefördert werden, wenn

Es können nur einzelne Vorhaben gefördert werden, die zeitlich und inhaltlich abgrenzbar sind, da es sich um eine Projektförderung handelt.

Eine dauerhafte Förderung oder die Finanzierung der Infrastruktur oder der laufenden Tätigkeit bereits bestehender oder neu zu gründender Einrichtungen ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die tatsächliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Antrag auf Projektförderung auf Grundlage des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) online einreichen wollen:

Wenn Sie den Antrag per Post oder E-Mail einreichen wollen:


Fristen

Die Anträge können in der Regel jeweils bis zum 15. Januar und 15. Juli eines Jahres gestellt werden. Sollten abweichende Fristen gelten, erfolgt eine gesonderte Veröffentlichung.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

22.04.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Referat Va4 UN-Behindertenrechtskonvention, Focal Point, Inklusion im Sport
Adresse
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin, Stadt

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Fachstelle für Fördermittel des Bundes, Fachbereich Bund
Adresse
Albert-Einstein-Straße 47
02977 Hoyerswerda / Wojerecy, Stadt