Anerkennung als Bestimmte Stelle (BSt) beantragen


Volltext

Sie wollen als Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als Bestimmte Stelle (BSt) anerkennen lassen.

Bestimmte Stellen prüfen die notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland. Benannte Stellen (BS) prüfen hingegen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein.

In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.

Bestimmte Stelle (BSt)

Bestimmte Stellen (BSt) sind Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat bestimmt. Sie prüfen, ob die notifizierten nationalen technischen Vorschriften (NNTV) eingehalten werden, die zusätzlich zu den europäischen Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) gelten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Prüfbescheinigung nach den NNTV .

BSt prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob diese die in den NNTV enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems müssen so ausgestaltet sein, dass der sichere Zugverkehr in Deutschland gewährleistet ist. Zudem müssen Fahrzeuge mit der Strecke kompatibel sein, auf der sie verkehren.

Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:

Anerkennung als BSt

Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden und wird sowohl auf der Internetseite des EBA als auch über die European Railway Agency (ERA) in der reference document database (RDD) veröffentlicht.

Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Um als BSt anerkannt zu werden, müssen Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren, die Sie zahlen müssen, bemessen sich nach dem Zeitaufwand der Bearbeitung Ihres Antrags:


Verfahrensablauf

Sie können die Anerkennung als Bestimmte Stelle (BSt) online beantragen. Vor der Antragstellung können Sie bei Bedarf ein kostenfreies Informationsgespräch mit dem EBA vereinbaren.

Wenn Sie die Anerkennung als BSt beantragen wollen, sind folgende Schritte notwendig:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Fachlich freigegeben am

22.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Eisenbahn-Bundesamt (EBA) - Sachgebiet 92
Adresse
Heinemannstraße 6
53175 Bonn, Stadt
Postanschrift

Postfach:200565
53135 Bonn, Stadt