Kurzfilme für den Deutschen Kurzfilmpreis vorschlagen


Volltext

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich den Deutschen Kurzfilmpreis. Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in 5 Kategorien vergeben:

Zusätzlich vergibt der BKM einen Preis für mittellange Filme mit einer Laufzeit von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten.

Von den Jurys ausgewählte Filme erhalten eine (Förderungs-) Prämie:

Preis für den besten mittellangen Film: 20.000 EUR Wer den Preis empfängt, muss die (Förderungs-)Prämien zweckgebunden für die Herstellung oder Projektvorbereitung/Projektentwicklung eines neuen Films verwenden.

Ihren Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis reichen Sie beim Filmreferat KM 55 bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit dem Vorschlag müssen Sie als vorschlagsberechtigte Stelle einreichen:


Voraussetzungen

Vorschläge für eine Auszeichnung können einreichen:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Vorschlag für den Deutschen Kurzfilmpreis online bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) über eine berechtigte Stelle einreichen lassen.

Vorschlag online einreichen:


Fristen

Sie müssen die Vorschläge bis zum 01.06. des Jahres einreichen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

09.07.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Deutscher Kurzfilmpreis
Adresse
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt