Filmförderung des Bundes für das Drehbuch oder Treatment eines Kinderfilms beantragen


Volltext

Als Autorin oder Autor eines Kinderfilms können Sie Filmfördermittel des Bundes beantragen, um ein Drehbuch oder Treatment zu erstellen. Die Förderung wird im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Kuratorium junger deutscher Film vergeben.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Kinderfilme sind solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder bis zu 12 Jahren richten und für diese Personengruppe geeignet sind.

Gefördert werden kann

Sie können eine Förderung als Zuschuss bis zu folgender Höhe erhalten:

Ihr Projekt kann auch in mehreren Förderstufen in Folge gefördert werden, also zum Beispiel erst das Drehbuch, dann die Produktion.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ihr Kinderfilmprojekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um gefördert werden zu können:

Bei einem Antrag auf Treatmentförderung zusätzlich:

Als öffentlich-rechtlicher oder privater Rundfunk können Sie keine Förderung beantragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Ihren Förderantrag müssen Sie schriftlich und zusätzlich per E-Mail stellen:

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde:


Bearbeitungsdauer

Von der Antragsstellung bis zur Entscheidung über Ihren Antrag vergehen etwa 12 Wochen.


Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 2 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie den Internetseiten des Kuratoriums junger deutscher Film und der BKM entnehmen. Es gilt der Posteingang beim Bundesarchiv.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Online-Verfahren: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn das Kuratorium junger deutscher Film eine Förderung für Ihr Projekt schon einmal abgelehnt hat, müssen Sie es für einen neuen Förderantrag in wesentlichen Punkten überarbeiteten und verändern. Sie müssen diese Veränderungen dann in Ihrem Antrag schildern. Eine Wiedereinreichung ist in der Regel nur in der Produktionsförderung Langfilm möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Kuratoriums junger deutscher Film.


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien


Fachlich freigegeben am

10.07.2020

Ansprechpunkt

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Verfahren und zur Antragstellung:

Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35f
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin

Drehbuch- und Treatment-Förderung programmfüllende Kinderfilme
Marian Tobsing
Telefon: 030 1868143116
Telefax: 030 18681543116
E-Mail: marian.tobsing@bkm.bund.de

Postadresse zum Einreichen von Anträgen:

Bundesarchiv
Filmförderung
Finckensteinallee 63
12205 Berlin

Zusätzliche E-Mail-Adresse zum Einreichen von Anträgen:
antrag@kjdf.org


Zuständige Stelle(n)

Kuratorium junger deutscher Film
Postanschrift
Rheingaustraße 140
65203 Wiesbaden, Landeshauptstadt
(Schloss Biebrich)