Waren bei Ausfuhr über das Internet beim Zoll anmelden


Volltext

Wenn Sie grenzüberschreitend Waren handeln oder transportieren, müssen Sie besondere Regelungen beachten. Eine davon ist es, die Waren beim Zoll ordnungsgemäß anzumelden. Dazu ist eine elektronische Ausfuhranmeldung ab einem gewissen Warenwert oder einem bestimmten Handelsvolumen erforderlich. Die Zollanmeldung dient unter anderem der Überwachung der Ausfuhren (Exportkontrolle).

Ausfuhranmeldungen werden über ATLAS abgewickelt, das "Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungs-System". Dazu können Sie neben spezieller Software für das IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr auch die Webanwendung „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA-Plus) nutzen. Mit IAA-Plus übermitteln Sie Ihre Anmeldung elektronisch mit einer Signatur. Diese Anmeldung erinnert an eine E-Mail, die über eine Schnittstelle automatisch zu generieren ist. 

Die IAA Plus richtet sich an Unternehmen, die


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Sie können IAA Plus nutzen, wenn Sie Unionswaren in die Ausfuhr überführen und eine Ausfuhranmeldung abgeben müssen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Verwendung von IAA Plus fallen für Sie keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Um eine Ausfuhr beim Zoll über IAA Plus anzumelden:

Es gibt 2 Varianten beim Verfahrensablauf: 


Bearbeitungsdauer

In der Regel in wenigen Minuten.


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.


Formulare/Schriftformerfordernis

-    Formulare: ja 
-    Onlineverfahren möglich: ja 
-    Schriftform erforderlich: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

21.05.2021

Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll