Bei der Bundesnetzagentur über Post- und Paketdienstleister beschweren


Volltext

In Deutschland ist die Versorgung mit wichtigen Post- und Paketdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen gesetzlich garantiert. Die Bundesnetzagentur prüft die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zur Versorgung. Sie geht dazu unter anderem Beschwerden nach, fordert Unternehmen zur Prüfung oder Stellungnahme auf und sammelt Informationen, die auf Defizite in der Versorgung hindeuten.

Zu den gesetzlichen Vorgaben gehört zum Beispiel, dass

Wenn die Bundesnetzagentur durch gehäufte Beschwerden oder eigene Auswertungen Auffälligkeiten feststellt, fordert sie das jeweilige Postunternehmen auf, die gesetzlich vorgeschriebene Qualität wiederherzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt können weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:


Voraussetzungen

Ihre Beschwerde muss im Zusammenhang stehen mit den gesetzlichen Vorgaben zur 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sie können die Beschwerde kostenlos einreichen.


Verfahrensablauf

Haben Sie etwas zu beanstanden, sollten Sie sich mit einer Beschwerde zunächst an das betroffene Postunternehmen wenden und dieses zur Beseitigung der Mängel auffordern.

Bei anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln oder grundlegenden Qualitätsproblemen können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitundsdauer beträgt im Durchschnitt eine Woche. Je nach Sachverhalt kann es auch zu einer verlängerten Bearbeitungszeit kommen.


Fristen

Es gibt keine Frist für die Beschwerde.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz


Fachlich freigegeben am

27.09.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Bürgereingaben Post (Referat 318)
Adresse
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt