Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten


Volltext

Bei einem Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung, also bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, erhalten Sie Verletztengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.

Das Verletztengeld gleicht Ihr ausfallendes Einkommen aus und stellt Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen sicher. Es wird individuell anhand Ihres regelmäßigen Einkommens berechnet.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse prüft mögliche Ansprüche von sich aus ("von Amts wegen") und veranlasst die Auszahlung. Es wird monatlich gezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind, also von der Ärztin oder dem Arzt krankgeschrieben sind.

Die Höhe des Verletztengeldes ist abhängig von Ihrer Situation:

Sofern Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss ihres Arbeitgebenden zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen haben, wird dieser übernommen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Das Verletztengeld müssen Sie nicht beantragen.

Sie können Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online eine Mitteilung senden, wenn Sie Fragen haben.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Bearbeitungsdauer

Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beginnt mit der Ermittlung und Bearbeitung so bald absehbar ist, dass Verletztengeld gezahlt werden muss. Somit entstehen in der Regel keine Lücken zwischen Arbeitseinkommen, Entgeltfortzahlung und Verletztengeld.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Adresse
Glinkastraße 8261
10117 Berlin, Stadt

Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen