Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

16.09.2022

Gebühr

Gebühr
20 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage
Für diese Amtshandlung werden grundsätzlich einmalige Gebühren erhoben.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Kurzzeitzulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst können Sie online oder per E-Mail oder Post einreichen.

Online-Antrag:

Antrag per E-Mail oder Post:


Fristen

Es gibt keine Antragsfrist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Volltext

Wenn Sie eine ausländische Amateurfunkgenehmigung haben und sich nur kurzzeitig in Deutschland aufhalten, können Sie für einen Zeitraum vom maximal 3 Monaten eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland erhalten. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Dazu verwenden Sie das aus der ausländischen Amateurfunkgenehmigung ersichtliche „Heimatrufzeichen“, dem

Nach erfolgter Antragstellung prüft die BNetzA, ob und welche der beiden Klassen Ihrer nationalen Amateurfunkgenehmigung entspricht.

Es wird vorausgesetzt, dass Sie sich über die in Deutschland geltenden Bestimmungen über den Amateurfunk informiert haben.

Keine Kurzzeitzulassung können Sie erhalten, wenn

Bitte beachten Sie, dass eine 3-Monats-Kurzzeitzulassung nicht verlängerbar ist. Beabsichtigen Sie, länger in Deutschland zu bleiben, sollten Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Amateurfunkprüfungsbescheinigung oder -Genehmigung beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)