Unerlaubte Telefonwerbung melden


Volltext

Mit dem Begriff Telefonwerbung, auch Cold Call, sind Anrufe gemeint, die den Zweck verfolgen, Ihnen Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, ohne dass Sie vorher eine Einwilligung zu dem Anruf gegeben haben. Beworben werden dabei oftmals Abonnements oder auch Verträge. Häufig sollen die Angerufenen veranlasst werden, bereits im Rahmen des Telefonats einen Vertrag abzuschließen. Anrufe, bei denen behauptet wird, dass sie ausschließlich der Markt- oder Meinungsforschung dienen, können in Werbeanrufe übergehen, wenn der Anrufende im weiteren Verlauf des Telefonats dazu übergeht, bestimmte Produkte/Waren oder Dienstleistungen bestimmter Unternehmen hervorzuheben  Werbeanrufe bleiben auch dann unerlaubt, wenn der Anrufende verhindert, dass seine Rufnummer in Ihrem Gerät angezeigt wird (sog. Rufnummernunterdrückung) oder veranlasst, dass in Ihrem Gerät eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer angezeigt wird (sog. Aufsetzen von Rufnummern).

Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, können Sie bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einreichen. Die Behörde kann die Anrufe als Ordnungswidrigkeiten verfolgen und Bußgelder verhängen oder Verwarnungen aussprechen.

Was ist keine unerlaubte Telefonwerbung?


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Ihre Beschwerde können Sie online oder per Post einlegen.

Wenn Sie die Beschwerde online einlegen möchten:

Wenn Sie die Beschwerde per Post einreichen möchten:


Bearbeitungsdauer

Die Benachrichtigung der Bundesnetzagentur über eine bei ihr eingegangene Beschwerde erfolgt in der Regel zeitnah.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die Beschwerdeführer kommen im Falle eines auf die Beschwerde folgenden Bußgeldverfahrens als Zeugen in Betracht und können für eine mündliche Vernehmung persönlich geladen werden.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie


Fachlich freigegeben am

14.08.2018

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesnetzagentur (BNetzA), Bereich Rufnummernmissbrauch
Adresse
Nördeltstr. 5
59872 Meschede, Kreis- und Hochschulstadt