Zahlungserleichterung für Versicherte bei der Künstlersozialkasse beantragen


Volltext

Grundsätzlich ist die Künstlersozialkasse verpflichtet, alle Beitragsforderungen rechtzeitig und vollständig zu erheben.

Sollten Sie mit Ihren Beitragszahlungen in einen Rückstand geraten sein, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine Zahlungserleichterung beantragen. Die Art und Laufzeit der Zahlungserleichterung richten sich dabei nach Ihrer individuellen Situation.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen erforderlich sind, ist abhängig von der Art und der Laufzeit der Zahlungserleichterung.

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit kurzer Laufzeit beantragen:

Wenn Sie eine Ratenzahlung oder Stundung mit längerer Laufzeit oder eine andere Zahlungserleichterung beantragen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Eine Zahlungserleichterung können Sie online oder per Post bei der Künstlersozialkasse beantragen.

Online-Antrag:

Antrag per Post:

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Mitteilung per Post.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

31.03.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)