Freistellungsbeträge übermitteln


Volltext

Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.

Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:

Weitere Voraussetzungen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos


Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.

 Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.


Fristen

gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

23.08.2022

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Referat St II 4 / Arbeitsbereich Kreditwirtschaft Inland
Adresse
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt