Antrag auf Bestellung einer Steuerhilfsperson


Volltext

Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.

Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:

Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.

Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.


Voraussetzungen

Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten  an. 


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Bestellung einer Steuerhilfsperson kann erfolgen:

Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:

Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:

In beiden Fällen muss sich die zu bestellende Person gegebenenfalls gegenüber dem zuständigen Hauptzollamt ausweisen und Einsicht in ihr Führungszeugnis gewähren.


Bearbeitungsdauer

Die konkrete Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls und der Situation am jeweiligen Hauptzollamt. 


Fristen

Es gibt keine Frist. 


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja 


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

28.05.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll