Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei Beförderungen von Fahrzeugen mit der Eisenbahn beantragen


Volltext

Wenn Sie Straßenfahrzeuge mithilfe des Güterverkehrs auf Bahnschienen transportieren lassen, können Sie sich die Kraftfahrzeugsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstatten lassen. Ob und wie hoch die Erstattung ist, hängt von der Anzahl der Fahrten innerhalb von 12 Monaten sowie von der zurückgelegten Strecke ab.

Erstattung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Steuer für das beförderte Fahrzeug

Sie können zusätzlich die Erstattung des steuerlich relevanten Anhängerzuschlags beantragen, unabhängig davon, ob das Fahrzeug allein oder mit einem Anhänger mit der Eisenbahn befördert worden ist. 

Für den Erstattungs- und Entrichtungszeitraum gilt:

Unerheblich für die Erstattung ist, ob


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie diese online oder schriftlich beantragen. Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.

Online-Antrag im Zoll-Portal:

Schriftlicher Antrag:


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 400 Kilometer, so wird eine Fahrt zweifach gerechnet.

Ist die mit der Eisenbahn zurückgelegte Strecke länger als 800 Kilometer, so wird eine Fahrt dreifach gerechnet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

31.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)