Als Botschaft, Konsulat oder deren Mitglied eine Erstattung der Umsatzsteuer beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

04.08.2026

Fristen

Den Antrag müssen Sie bis zum 31. Dezember des auf den Umsatz folgenden Jahres stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2025 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2026 stellen.


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer per Post oder online beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen.

Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:

Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:


Hinweise (Besonderheiten)

Sie können einen nachträglichen Änderungsantrag stellen. Den sogenannten Nachtrag können Sie beim BZSt einreichen, wenn Sie beispielsweise einen fehlerhaften oder unvollständigen Antrag eingereicht haben.


Volltext

Wenn Sie in Deutschland Waren oder Dienstleistungen kaufen beziehungsweise erwerben, zahlen Sie darauf in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich die Umsatzeuer erstatten lassen. Dies gilt für:

Die Erstattung können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen. Die Erstattung beträgt pro Kalenderjahr und Mitglied maximal 1.200 EUR. Der Kauf eines Kraftfahrzeugs wird nicht auf diesen Maximalbetrag angerechnet.

Eine direkte Befreiung von der Umsatzsteuer ist nicht möglich.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Dienstsitz Schwedt, Umsatzsteuer
Adresse
Passower Chaussee 3b
16303 Schwedt/Oder