Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen


Volltext

Im Nationalen Waffenregister werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Ziel ist es unter anderem, für jede erlaubnispflichtige Schusswaffe schnell nachprüfen zu können,

Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Gespeicherte Daten können sein:

Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

Hinweis:
Eine amtliche Beglaubigung kann durch eine Behörde ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung sein.
Bei Antragstellung vor Ort müssen Sie vorlegen:


Voraussetzungen

Anträge auf Auskunft können stellen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister können Sie schriftlich, online oder persönlich beantragen. Sie können den schriftlichen Antrag per Post oder persönlich vor Ort beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen.
Schriftliche Antragstellung:

Online-Antragstellung:

Persönliche Antragstellung:


Bearbeitungsdauer

2 bis 3 Kalenderwochen


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesverwaltungsamt


Fachlich freigegeben am

27.01.2021

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesverwaltungsamt (BVA)
Adresse
Barbarastraße 1
50735 Köln, Stadt
Postanschrift

50728 Köln, Stadt

Bundesverwaltungsamt (BVA), Referat S II 5
Adresse
Richard-Byrd-Straße 6
50829 Köln, Stadt