Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

10.12.2024

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)


Verfahrensablauf

Die Prüfung Ihrer Betriebs- und Schulhandbücher beantragen Sie online über das Bundesportal:


Volltext

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,


Erforderliche Unterlagen

für die Erstgenehmigung der Betriebshandbücher:

für die Änderung oder eine vorübergehende Änderung der bestehenden Betriebshandbücher:

Bitte kennzeichnen Sie die zu prüfenden Änderungen in den Handbüchern.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Hinweise (Besonderheiten)


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 2
Postanschrift

38001 Braunschweig
Adresse
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

(für Erteilung Leitungspersonal)

(für Flugbegleiterbescheinigungen)