Angebot zum Verkauf von Rindfleisch zur Übernahme in Interventionslager abgeben


Volltext

Die Europäische Union kauft zur Stützung landwirtschaftlicher Marktpreise Rindfleisch an und lagert dieses ein. Sie als Marktteilnehmerin oder Marktteilnehmer profitieren in Krisen des Fleischsektors durch diese Marktstützungsmaßnahme.

Zunächst muss die Europäische Kommission den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen. Anschließend können Sie für den Ankauf von Rindfleisch ein Angebot bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Zunächst muss die Europäische Union den Ankauf von Rindfleisch eröffnen und dazu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlichen.

Das Angebot für den Ankauf von Rindfleisch können Sie online, per Fax oder per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einreichen.

Angebot online einreichen:

Angebot per Fax oder Post einreichen:


Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeiten können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Fristen

Fristen können Sie der jeweiligen Bekanntmachung entnehmen.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


Fachlich freigegeben am

04.10.2024

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Referat 513
Adresse
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn, Stadt