Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen


Volltext

Um als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) Preisänderungen an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTK-S) melden zu können, müssen Sie sich zunächst mit Ihren Stammdaten registrieren lassen.

Sie sind gegenüber der MTS-K meldepflichtig, wenn Sie:

Mit der Meldepflicht sind Sie gesetzlich verpflichtet, jede Preisänderung bei den gängigen Kraftstoffen innerhalb von 5 Minuten nach der Änderung an die MTS-K zu übermitteln. Zu den gängigen Kraftstoffen zählen


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie registrieren sich bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) bevorzugt online, aber auch per Post, E-Mail oder Fax.

Wenn Sie sich online registrieren:

Wenn Sie sich per Post, E-Mail oder Fax registrieren:


Fristen

Sie müssen sich unverzüglich registrieren lassen, wenn Sie als Preishoheitsinhaber für Kraftstoffe (PHI) tätig sind.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)


Fachlich freigegeben am

16.03.2026

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeskartellamt (BKartA) - Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
Adresse
Kaiser-Friedrich-Straße 16
53113 Bonn, Stadt