Digitales Akkreditierungssymbol beantragen
Volltext
In Deutschland ist die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Mit dem Akkreditierungsbescheid wird Ihnen die Erlaubnis zur Verwendung des Akkreditierungssymbols für Ihre Konformitätsbewertungsstelle erteilt.
Das Akkreditierungssymbol bestätigt, dass eine Konformitätsbewertung unter Einhaltung aller relevanten Akkreditierungsanforderungen erbracht wurde. Dieses darf als Nachweis auf die Akkreditierung in Prüfberichten, Kalibrierscheinen, Zertifikaten und Inspektionsberichten im Rahmen des Akkreditierungsbereiches verwendet werden.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol für Ihre Konformitätsbewertungsstelle zu verwenden, müssen Sie einen Antrag bei der DAkkS stellen.
Um ein digitales Akkreditierungssymbol verwenden zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein.
Der Antrag gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- § 6 Absatz 1 Akkreditierungssymbol (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG)
- § 3 Gestattung der Verwendung des Akkreditierungssymbols (Akkreditierungssymbolverordnung - SymbolVO)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag zur Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols
- Autorisierungsdokument von DAkkS und d-Trust
Voraussetzungen
- Sie sind Bestandskundin oder Bestandskunde und haben eine gültige Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten sind variabel.
Verfahrensablauf
Sie stellen einen Antrag auf Verwendung des digitalen Akkreditierungssymbols per E-Mail:
- Sie füllen das Antragformular elektronisch entsprechend den Pflichtvorgaben aus und senden es per E-Mail an die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
- Parallel senden Sie das "Autorisierungsdokument" per Post und im Original an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Weiterführende Informationen
- Internetseite der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
- Fragen und Antworten zum digitalen Akkreditierungssymbol
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Fachlich freigegeben am
06.10.2025Zuständige Stelle(n)
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Adresse
Spittelmarkt 10
10117 Berlin, Stadt