Teilnahme am Berufssprachkurs beantragen


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

23.03.2026

Gebühr

Abgabe
EUR (VARIABEL)

Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist kostenlos, wenn Sie weniger als 20.000 EUR im Jahr verdienen. Wenn Sie mehr Geld verdienen, zahlen Sie 2,56 EUR pro Unterrichtseinheit. Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 1.024 EUR. Diese Kosten kann auch Ihr Arbeitgeber zahlen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verfahrensablauf

Die Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie per E-Mail oder per Post beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.


Volltext

Ihr Deutsch ist noch nicht gut genug für Ihre Arbeit oder Ihre Ausbildung? Dann können Sie an einem Berufssprachkurs teilnehmen. In den Berufssprachkursen lernen Sie Deutsch mit Bezug zum Beruf und zur Arbeitswelt.

Ihre Teilnahmeberechtigung für einen Berufssprachkurs können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen. Dazu müssen Sie

Sie sind in Deutschland gemeldet als arbeitsuchend, ausbildungssuchend oder arbeitslos? In diesem Fall kontaktieren Sie bitte Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Arbeitsagentur vor Ort. Dort erhalten Sie die Teilnahmeberechtigung zu einem Berufssprachkurs.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie eine Ausbildung machen:

Wenn Sie arbeiten:

Wenn Sie im Anerkennungsverfahren sind oder eine Berufserlaubnis haben:

Wenn Sie die Teilnahmeberechtigung vor Beginn Ihrer Ausbildung aus dem Ausland beantragen:


Zuständige Stelle(n)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Referat 83B – Hauptstandort Hamburg
Postanschrift
Sachsenstraße 12-14
20097 Hamburg
(Zuständiger Hauptstandort für Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Referat 83B – Hauptstandort Köln
Postanschrift
Poller Kirchweg 101
51105 Köln, Stadt
(Zuständiger Hauptstandort für Nordrhein-Westfalen und Hessen)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Referat 83C – Hauptstandort Berlin
Postanschrift
Badensche Straße 23
10715 Berlin, Stadt
(Zuständiger Hauptstandort für Berlin, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Referat 83C – Hauptstandort Nürnberg
Postanschrift
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
(Zuständiger Hauptstandort für Bayern)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Referat 83C – Hauptstandort Stuttgart
Postanschrift
Wolframstr. 62
70191 Stuttgart, Landeshauptstadt
(Zuständiger Hauptstandort für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland)