Schuldnerverzeichnis Auskunft


Rechtsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

12.04.2022;08.09.2026

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz (BMJ)

;

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Selbstauskunft ist kostenfrei für den ausschließlichen Eigengebrauch oder wenn die Einsicht zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung zur Vorlage bei der Betreuungsbehörde benötigt wird.

Gebühr
4.5 EUR (FIX)

Für die Einsicht entsteht je übermitteltem Datensatz eine Gebühr in Höhe von EUR 4,50. Die Gebühr entsteht auch, wenn lediglich mitgeteilt wird, dass für diese Schuldnerin oder diesen Schuldner kein Eintrag verzeichnet ist. Die Selbstauskunft für eingetragene Schuldner ist kostenfrei.


Voraussetzungen

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist möglich


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungszeiten. Der automatisierte Postversand des PIN-Briefes dauert in der Regel 2 Tage innerhalb Deutschlands.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Hinweise (Besonderheiten)

Im Schuldnerverzeichnis eingetragene Schuldnerinnen und Schuldner können auf Antrag eine kostenfreie Auskunft erhalten über die zu ihrer Person im Schuldnerverzeichnis gespeicherten Daten und über die Empfängerinnen und Empfänger, an die die Daten weitergegeben wurden.

Der Antrag auf Erteilung der Auskunft kann mit nachstehendem Antrag beim ZenVG gestellt werden. Der Antrag kann auch bei jedem Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) gestellt werden. Bitte beachten Sie den im Antrag enthaltenen Hinweis nach § 19 BDSG.


Volltext

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.

Personenbezogene Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis dürfen Sie nur für den von Ihnen angegebenen Zweck verwenden. Auskunft kann erteilt werden:

Die Einsichtnahme ist nur über das Internet möglich. Das Vollstreckungsportal zur Einsicht ist bundesweit  erreichbar.

Für die Einsicht ist eine vorherige Registrierung als einsichtsberechtigte Person über das Vollstreckungsportal erforderlich.

Die Registrierung und Einsicht in das Vollstreckungsportal kann auch über Einsichts-PCs in den jeweiligen Amtsgerichten erfolgen.

Hierfür benötigen Sie eine eigene E-Mail-Adresse, um den notwendigen Link für die Freischaltung empfangen zu können. 
Sollte eine E-Mail-Adresse im Ausnahmefall nicht vorhanden sein, kann in das Feld der E-Mail-Adresse der Nachname eingetragen werden. Danach ist zur Freischaltung das zentrale Vollstreckungsgericht telefonisch (03321/4452-118) zu kontaktieren.

Die Informationen über andere Personen dürfen nur für den angegebenen Zweck verarbeitet und müssen nach Zweckerreichung gelöscht werden.

 


Verfahrensablauf

Sie können online über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen. Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Einsichtnahme durch eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):

Registrierung durch andere Personen:

Freischaltung:

Anmeldung nach dem Freischalten:

Anmeldung für eingetragene Schuldner (Selbstauskunft):


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Identifizierungsdaten der gesuchten Person (Name/Firma, gegebenenfalls. frühere Namen, Anschrift, gegebenenfalls Geburtsdatum zur eindeutigen Zuordnung)


Zuständigkeit

Zentrales Vollstreckungsgericht des Landes Brandenburg

Amtsgericht Nauen

Paul-Jerchel-Straße 9

14641 Nauen

Fax 03321/455347


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Adresse
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel

(Nicht für Rechtssachen!)

Landgericht Cottbus
Adresse
Gerichtsstraße 3-4
03046 Cottbus/Chóśebuz

(keine Rechtssachen!)

Landgericht Frankfurt (Oder)
Adresse
Müllroser Chaussee 55
15236 Frankfurt (Oder)

Landgericht Neuruppin
Adresse
Feldmannstraße 1
16816 Buskow

Landgericht Potsdam
Adresse
Jägerallee 10 - 12
14469 Potsdam

(Nicht zur Übermittlung von Rechtssachen!)