Eheschließung im Ausland Beurkundung von im Ausland geschlossener Ehen Deutscher bzw. ihrer Beteiligung


Volltext

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

Antragsberechtigt sind:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.


Bearbeitungsdauer

Vom Einzelfall abhängig.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Inneres und Sport
Referat 23 - Personenstandsrecht

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

27.03.2024;22.01.2026

Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Stadtverwaltung Bad Belzig - Standesamt
Adresse
Wiesenburger Straße 6
14806 Bad Belzig

Zuständige Mitarbeiter

Frau Gallien
Telefon 033841 94-350

Herr Nichelmann