Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer mit förmlichen Verwaltungsverfahren Erlaubnis


Volltext

Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Unter Umständen muss die Behörde ein förmliches Verwaltungsverfahren durchführen. Dabei haben Beteiligte die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die Behörde macht das Vorhaben zu diesem Zweck öffentlich bekannt und führt, falls notwendig, eine mündliche Verhandlung durch.

Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

Sie zahlen die Gebühr.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für  Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.03.2025

Zuständige Stelle

Abhängig von der Menge und Beschaffenheit der Einleitung die obere Wasserbehörde oder untere Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser

14801 Bad Belzig


Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
03328 318388