Jugendfalknerjagdschein Änderung
Volltext
Hat sich nach Erteilung des Jugendfalknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Erforderliche Unterlagen
• Ausweis
• Jagdschein
• Falknerjagdschein
Voraussetzungen
• bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
• Änderung von Namen oder Wohnsitz
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.
Fristen
Eintragungen müssen umgehend nach der Änderung von Name und/oder Wohnsitz beantragt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg
Fachlich freigegeben am
04.03.2025Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Fischerei und Jagdwesen
Postanschrift
Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18
14776 Brandenburg an der Havel