Änderung eines vom BMZ geförderten Vorhabens im Bereich Berufliche Aus- und Fortbildung beantragen
Volltext
Als Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Alexander von Humboldt Stiftung oder International Sustainability Campus können Sie Fördergelder beim BMZ beantragen. Diese Fördergelder dienen dazu, Studierende, Hochschulen oder Lehrende und Forschende an Hochschulen zu fördern. Ihre Projekte müssen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit laufen. Zudem sollen sie die berufliche Aus- und Fortbildung fördern.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Fördermittelreduzierung,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Rechtsgrundlage(n)
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2301 Titel 685 01
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Voraussetzungen
-
Sie gehören einer der folgenden Institutionen an:
- Deutscher Akademischer Austauschdienst
- Alexander von Humboldt Stiftung
- International Sustainability Campus
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung in der Entwicklungszusammenarbeit können Sie per Post oder online mitteilen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Sie schicken Ihren Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung per Post.
- Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Sie besprechen den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Bei einer Anerkennung der Änderung erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
- Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Weiterführende Informationen
- Informationen über Duale Hochschulbildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des BMZ
- Informationen zur beruflichen Bildung in Entwicklungs- und Schwellenländern auf der Internetseite des BMZ
- Informationen über das Angebot von Stipendien, Partnerschafts- und Bonusprogrammen in der Entwicklungszusammenarbeit auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
11.01.2024Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 104
Dahlmannstraße 4
53115 Bonn, Stadt
+49 228 99535-3761