Vorschriften im Todesfall
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Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Fachlich freigegeben am
15.12.2022Zuständige Stelle(n)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt