Vorschriften im Todesfall


Volltext

Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat


Fachlich freigegeben am

15.12.2022

Zuständige Stelle(n)

Bundesministerium des Innern (BMI)
Alt-Moabit 140
10557 Berlin, Stadt


Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn, Stadt
+49 30 18681-0